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AGB

Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen

Stand: August 2020

1. Allge­meine Nutzungs­be­din­gungen

1.1. Geltungs­be­reich und Vertrags­partner

Die vorlie­genden allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen gelten für sämt­liche Geschäfts­be­zie­hungen zwischen suis­setec und suis­setec Kunden. Sie gelten zudem für alle ange­bo­tenen Produkte und Liefer­ka­näle (wie z. B. Web Shop, Web Apps, E‑Books, Lizenzen etc.)

Die allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen gelten in der zum Zeit­punkt des Vertrags­ab­schlusses aktu­ellen Fassung. Die Adresse und Kontakt­de­tails Ihres Vertrags­part­ners sind:

Schwei­ze­risch-Liech­ten­stei­ni­scher Gebäu­de­tech­nik­ver­band (suis­setec) Auf der Mauer 11
Post­fach 8021 Zürich
E‑Mail: info@suissetec.ch Telefon: +41 43 244 73 00

Handels­re­gister: CH-020.6.000.741–8
UID MWST: CHE-109.817.396
IBAN: CH32 0900 0000 8000 0755 5

1.2. Bestel­lungen & Retouren

Bestel­lungen sind in jedem Fall verbind­lich. Es werden keine Ansichts- oder Auswahl­sen­dungen zuge­stellt. Bestellte Artikel werden nicht zurück­ge­nommen, da die Produk­tion auf Bestel­lung erfolgt (On Demand).

Rekla­ma­tionen betref­fend Falsch­lie­fe­rungen werden nur inner­halb 8 Tagen nach Erhalt der Ware akzep­tiert.

1.3. Preis, Faktura, Versand­kos­ten­an­teil, Zahlungs­frist, Rabatte

Für die Preis­fest­le­gung gilt der Zeit­punkt der Bestel­lung. Preis­än­de­rungen, die während der Auftrags­aus­füh­rung zur Anwen­dung kommen, werden nicht berück­sich­tigt. Alle Preise verstehen sich exkl. Mehr­wert­steuer sowie Porto- und Versand­kosten. Je nach Desti­na­tion und Gewicht der Liefe­rung können zusätz­liche Kosten entstehen (Zoll, zusätz­liche Porto­kosten etc.). Diese werden eben­falls in Rech­nung gestellt. Die Faktura liegt in der Regel der Sendung bei.

Die Zahlungs­frist ist 30 Tage netto. Bei Zahlungs­verzug ist ein Verzugs­zins von 5 % p. a. geschuldet. Ab der 2. Mahnung hat der Schuldner zusätz­lich eine Mahn­ge­bühr von 20 CHF zu entrichten.

suis­setec kann Preis­än­de­rungen jeder­zeit ohne Vorankün­di­gung vornehmen. Im Verkaufs­preis sind keine Support­dienst­leis­tungen inbe­griffen.

1.4. Daten­schutz

Ihre Daten werden von uns im Einklang mit den Bestim­mungen des schwei­ze­ri­schen Daten­schutz­rechts behan­delt. Perso­nen­be­zo­gene Daten werden nur erhoben, gespei­chert und bear­beitet, wenn dies für die Erbrin­gung der Dienst­leis­tung (inkl. Rech­nung­s­tel­lung und Pflege der Kunden­be­zie­hungen) notwendig ist. suis­setec Kunden erklären sich einver­standen, dass ihre Daten für genannte Zwecke erhoben, gespei­chert und bear­beitet werden. Zudem erklären sie sich einver­standen, dass für die Dienst­leis­tungs­er­brin­gung zuge­zo­gene Dritte, unter Einhal­tung der Vertrau­lich­keit, eben­falls Zugriff auf die Daten haben.

1.5. Gerichts­stand und anwend­bares Recht

Anwendbar ist schwei­ze­ri­sches Recht unter Ausschluss des Wiener Kauf­rechts. Gerichts­stand ist Zürich.

1.6. Schluss­be­stim­mungen

Die von suis­setec heraus­ge­ge­benen Druck­sa­chen sind urhe­ber­recht­lich geschützt und tragen den Vermerk Copy­right. Nach­drucke und Kopien dürfen nur mit schrift­li­cher Geneh­mi­gung von suis­setec erfolgen. Im Zuwi­der­hand­lungs­fall droht eine Konven­tio­nal­strafe oder Klage.

Tech­ni­sche Ände­rungen, Irrtümer und Druck­fehler bleiben vorbe­halten. Gerichts­stand ist Zürich.

Kunden können Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht über­tragen. Bei Geschäfts­über­gaben von Perso­nen­ge­sell­schaften oder Einzel­firmen kann suis­setec die Über­tra­gung des Vertrags auf einen neuen Inhaber bewil­ligen.

Dieser Vertrag ersetzt alle früher abge­schlos­senen Verträge (SSIV und Clima­Su­isse) und unter­steht schwei­ze­ri­schem Recht.

Diese AGB werden ins Fran­zö­si­sche und Italie­ni­sche über­setzt. Die deut­sche Version geht jedoch immer vor.

2. Ergän­zende Nutzungs­be­din­gungen für digi­tale Produkte

2.1. Down­load-Produkte

suis­setec Kunden können bestimmte Down­load-Produkte erwerben und diese auf belie­bigen Endge­räten (z. B. Tablet, Smart­phone, Desktop Computer etc.) spei­chern.

2.2. Beson­dere Regeln zu E‑Books

suis­setec Kunden erhalten einen Akti­vie­rungs­code für die Platt­form edu.suissetec.ch. Der Akti­vie­rungs­code kann auf maximal 3 Geräten verwendet werden. E‑Books können über den Browser oder die App „suis­se­te­cEdu“ (im App Store oder Google Play Store erhält­lich) aufge­rufen werden.

Ein E‑Book kann weder herun­ter­ge­laden noch gedruckt werden. Um E‑Books lesen zu können, sind entspre­chende Endge­räte erfor­der­lich. Es ist in der Verant­wor­tung des Kunden, diese zu beschaffen.

2.3. Urhe­ber­recht bei Down­loads

Sämt­liche Down­loads sind urhe­ber­recht­lich geschützt. Der Kunde erhält das einfache, nicht exklu­sive, nicht über­trag­bare und nicht unter­li­zen­zier­bare Recht, die ange­bo­tenen Titel zum ausschliess­lich persön­li­chen Gebrauch gemäss Urhe­ber­rechts­ge­setz in der jeweils ange­bo­tenen Art und Weise zu nutzen.

Dem Kunden wird gestattet, Down­loads herun­ter­zu­laden und ausschliess­lich für den persön­li­chen Gebrauch auf eigene Endge­räte seiner Wahl zu spei­chern. Darüber hinaus ist es nicht gestattet, Down­loads in irgend­einer Weise inhalt­lich oder redak­tio­nell zu ändern oder geän­derte Versionen zu benutzen, für Dritte zu kopieren, öffent­lich zugäng­lich zu machen bzw. weiter­zu­leiten, im Internet oder in andere Netz­werke entgelt­lich oder unent­gelt­lich einzu­stellen, sie nach­zu­ahmen, auszu­dru­cken, weiter­zu­ver­kaufen oder für kommer­zi­elle Zwecke zu nutzen. Verstösse haben recht­liche Konse­quenzen.

3. Ergän­zende Vertrags- und Nutzungs­be­din­gungen für Kalku­la­ti­ons­li­zenzen

3.1. Vertrags­ge­gen­stand

Gegen­stand des Kalku­la­ti­ons­daten-Nutzungs­ver­trags (Lizenz­ver­trags) bildet die Über­tra­gung von nicht ausschliess­li­chen Nutzungs­rechten an den suis­setec Kalku­la­ti­ons­daten (nach­fol­gend “Kalku­la­ti­ons­daten“ genannt) für die im suis­setec Web Shop kosten­pflichtig erwor­benen Bran­chen­teile.

Als Nutzung im Sinne dieses Vertrags gilt jedes ganze oder teil­weise Einlesen oder Über­mit­teln von maschi­nell lesbaren Kalku­la­ti­ons­daten in das Infor­ma­tik­system des Lizenz­neh­mers zur Erstel­lung und Berech­nung von Baudo­ku­menten für betriebs­ei­gene Zwecke. Ände­rungen der Kalku­la­ti­ons­daten und deren Kombi­na­tion mit anderen Daten­be­ständen sind zu betriebs­ei­genen Zwecken gestattet. Eine weiter­ge­hende Nutzung ist unter­sagt.

Lizenz­neh­mern ist es nicht gestattet, Unter­li­zenzen zu erteilen. Wollen Lizenz­nehmer die Kalku­la­ti­ons­daten am Haupt­sitz und an Zweig­nie­der­las­sungen nutzen, muss dazu je eine sepa­rate Daten­nut­zungs­li­zenz erworben werden.

Die NPK-Kapitel 343, 361, 363, 364, 365, 367 und 368 gelten zusätz­lich für 1 Concur­rent User (Das Concur­rent-User-Lizenz­mo­dell beschreibt in der Infor­ma­ti­ons­tech­no­logie die Lizen­zie­rungs­form, bei der die maxi­male Anzahl der Benutzer fest­ge­legt wird, die gleich­zeitig auf eine Ressource zugreifen dürfen). suis­setec kann aus Kulanz die Anzahl Concur­rent User auf maximal 4 erhöhen. Ab 5 resp. 9 Concur­rent Usern muss eine zweite resp. dritte Lizenz erworben werden.

suis­setec Mitglieder sind berech­tigt, NPK-Kapitel zur Erstel­lung von Leis­tungs­ver­zeich­nissen (Devis) unent­gelt­lich zu nutzen. Die Abgabe der NPK an Nicht­mit­glieder von suis­setec zwecks devi­sieren setzt immer eine kosten­pflich­tige Lizenz bei CRB voraus. Die Nutzung der NPK für die Kalku­la­tion und Offert­stel­lung ist aller­dings auch für Nicht­mit­glieder ohne Zusatz­li­zenz möglich.

Bei sämt­li­chen Preisen handelt es sich nicht um Preis­emp­feh­lungen, sondern um Beispiele mit öffent­lich zugäng­li­chen Kosten­ele­menten (z. B. Kata­log­preise, Sozi­al­leis­tungen etc.).

3.2. Liefe­rung der Kalku­la­ti­ons­grund­lagen

Die Kalku­la­ti­ons­daten werden gemäss einem von suis­setec fest­ge­legten Daten­format und nur in ganzen Bran­chen­pa­keten gelie­fert. Die Liefe­rung an den Lizenz­nehmer erfolgt ausschliess­lich über einen Soft­ware-Partner, welcher mit suis­setec einen Daten­lie­fe­rungs-Vertrag abge­schlossen und die entspre­chenden Tests bestanden hat. Der Name des ausge­wählten Soft­ware-Part­ners ist bei der Bestel­lung anzu­geben.

Sollte der Lizenz­nehmer im Verlaufe der Dauer dieses Vertrags einen anderen Soft­ware-Partner berück­sich­tigen wollen, so bleibt der Vertrag weiterhin gültig. Hingegen ist suis­setec erst zur Liefe­rung an den neuen Soft­ware-Partner verpflichtet, wenn dieser die oben genannten Bedin­gungen erfüllt.

3.3. Über­ar­bei­tung der Kalku­la­ti­ons­daten

Die Kalku­la­ti­ons­daten werden fort­lau­fend aktua­li­siert. suis­setec liefert die aktu­ellen Kalku­la­ti­ons­daten in der Regel einmal jähr­lich an die Soft­ware-Partner aus.

3.4. Gebühren

Dieser Vertrag unter­liegt keiner schrift­li­chen Unter­schrift­s­pflicht und tritt durch den Kauf im suis­setec Web Shop mit Akzep­tieren dieser AGB auf unbe­stimmte Zeit in Kraft. Lizenz­nehmer haben für das Recht auf Nutzung der Kalku­la­ti­ons­daten pro Bran­chen­teil eine jähr­liche Lizenz­ge­bühr zu entrichten. Die jähr­liche Lizenz­ge­bühr ist geschuldet, solange dieser Vertrag dauert, unab­hängig davon, ob die Kalku­la­ti­ons­daten während der Vertrags­dauer vom Lizenz­nehmer auch tatsäch­lich benutzt werden. Die Lizenz­ge­bühr ist immer für ein ganzes Jahr geschuldet, unab­hängig davon, ob die Daten genutzt werden oder nicht.

suis­setec legt die Höhe der Lizenz­ge­bühr auf Basis einer Voll­kos­ten­rech­nung fest. Nicht­mit­glieder bezahlen den vollen Preis, Mitglieder profi­tieren von einer Ermäs­si­gung gegen­über dem Voll­kos­ten­preis, da sie über die Mitglied­schaft die erfor­der­li­chen Ressourcen mitfi­nan­zieren. Eine Ände­rung der Lizenz­ge­bühr mit Wirkung auf die nächste Verrech­nungs­pe­riode teilt suis­setec den Lizenz­neh­mern schrift­lich mit. Die Vertrags­partner sind jeder­zeit berech­tigt, den Lizenz­ver­trag durch schrift­liche Kündi­gung auf Ende der laufenden Verrech­nungs­pe­riode zu kündigen, wenn sie mit der Preis­an­pas­sung nicht einver­standen sind. Erfolgt inner­halb dieser Frist keine schrift­liche Kündi­gung durch den Lizenz­nehmer, so gilt die neue Lizenz­ge­bühr als akzep­tiert. Mit dem Akzep­tieren dieser AGB ist der Lizenz­nehmer einver­standen, dass bei einem allfäl­ligen Erlö­schen der Mitglied­schaft ab der nächsten Verrech­nungs­pe­riode der Nicht­mit­glie­der­preis (Voll­kos­ten­preis) zur Anwen­dung kommt. Beide Preise sind im suis­setec Web Shop trans­pa­rent dekla­riert.

Die Lizenz­ge­bühr wird jähr­lich faktu­riert. Für das Mahn­wesen und den Verzug gelangen – vorbe­halt­lich frist­loser Kündi­gung des Vertrags durch suis­setec – die allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen von suis­setec gemäss Para­graf 1.3 zur Anwen­dung.

3.5. Gewähr­leis­tung

suis­setec haftet weder für die Rich­tig­keit noch für die Voll­stän­dig­keit oder für eine bestimmte Verwend­bar­keit der Kalku­la­ti­ons­daten. Insbe­son­dere haftet suis­setec weder für direkte noch für Folge­schäden aus der Nutzung der Kalku­la­ti­ons­daten oder Schäden infolge Verzugs bei Auslie­fe­rung der Daten, ausser diese seien auf Absicht oder grobe Fahr­läs­sig­keit zurück­zu­führen.

Jede Gewähr­leis­tung oder Haftung für Zusi­che­rungen des Soft­ware-Part­ners ist wegbe­dungen.

3.6. Kopier­verbot

Lizenz­neh­mern ist es grund­sätz­lich unter­sagt, Kalku­la­ti­ons­daten zu kopieren. Hingegen dürfen Kopien zu internen Zwecken (Daten­si­che­rung, weitere Arbeits­plätze am glei­chen Firmen­sitz) erstellt werden.

3.7. Ände­rung der Kalku­la­ti­ons­daten und Schutz­rechte

Lizenz­nehmer sind berech­tigt, die Kalku­la­ti­ons­daten für betrieb­liche (ausschliess­lich interne) Zwecke zu ändern und mit anderen Daten­be­ständen zu kombi­nieren. Diese geän­derten Fassungen unter­liegen eben­falls den Bestim­mungen dieses Kalku­la­ti­ons­daten-Nutzungs­ver­trags.

Die Kalku­la­ti­ons­daten sind zu Gunsten von suis­setec imma­te­ri­al­gü­ter­recht­lich geschützt. Dasselbe gilt auch für vom Lizenz­nehmer abge­än­derte Fassungen. Die Rechte für die CRB-Stan­dards liegen bei der CRB.

3.8. Geheim­hal­tung

Lizenz­nehmer verpflichten sich, während der Dauer und auch nach Been­di­gung des Vertrags sämt­liche über­ge­benen Kalku­la­ti­ons­daten und Unter­lagen sowie die ihnen vermit­telten Kennt­nisse vertrau­lich zu behan­deln und diese keinen Dritten zugäng­lich zu machen bzw. bekannt­zu­geben.

3.9. Haftung des Lizenz­neh­mers für seine Mitar­beiter

Lizenz­nehmer stellen sicher, dass alle Personen, die Zugang zu den Kalku­la­ti­ons­daten haben, die den Lizenz­neh­mern vertrag­lich aufer­legten Verpflich­tungen einhalten. Sie haften für ihre Mitar­beiter.

3.10. Über­prü­fung der Kalkulationsdaten/Programme

suis­setec hat jeder­zeit das Recht, die Kalku­la­ti­ons­daten und Programme selbst oder durch einen von ihr bestimmten Dritten auf ihre vertrags­ge­mässe Verwen­dung zu über­prüfen. Diese Über­prü­fung erfolgt durch Besich­ti­gung und Probe­läufe auf dem Infor­matik-System des Lizenz­neh­mers oder auf andere geeig­nete Weise. Lizenz­nehmer können für die dadurch entstan­denen Kosten keine Forde­rungen geltend machen.

3.11. Vertragsdauer/Kündigung

Dieser Vertrag unter­liegt keiner schrift­li­chen Unter­schrift­s­pflicht und tritt durch den Kauf im suis­setec Web Shop mit Akzep­tieren dieser AGB auf unbe­stimmte Zeit in Kraft. Die Vertrags­partner sind jeder­zeit berech­tigt, den Lizenz­ver­trag durch schrift­liche Kündi­gung auf Ende der Verrech­nungs­pe­riode zu kündigen.

suis­setec ist zur frist­losen schrift­li­chen Kündi­gung des Vertrags mit allen Konse­quenzen der Vertrags­auf­lö­sung berech­tigt, wenn Lizenz­nehmer trotz schrift­li­cher Mahnung mit der Zahlung der Lizenz­ge­bühr um mehr als 30 Tage in Verzug sind. Lizenz­nehmer haben das Recht, diesen Vertrag innert 30 Tagen seit Empfang der Mittei­lung über die Ände­rung der Lizenz­ge­bühr schrift­lich zu kündigen, wenn sie mit der Ände­rung nicht einver­standen sind. Die Konkurs­er­öff­nung gegen­über Lizenz­neh­mern bewirkt die Aufhe­bung des Lizenz­ver­trags vorbe­halt­lich des Eintritts eines Rechts­nach­fol­gers mit Einver­ständnis von suis­setec. Die Kalku­la­ti­ons­daten müssen gelöscht bzw. vernichtet werden, sofern kein Geschäfts­nach­folger, der in die Stel­lung des Lizenz­neh­mers eintritt, vorhanden ist. Ist ein Geschäfts­nach­folger vorhanden, kann suis­setec die Über­tra­gung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf diesen bewil­ligen, sofern der neu eintre­tende Lizenz­nehmer die noch offenen Lizenz­ge­bühren voll­um­fäng­lich über­nimmt. suis­setec infor­miert das Konkursamt über die Über­nahme des Lizenz­ver­trags. Vorbe­halten bleibt die Geltend­ma­chung der Ansprüche von suis­setec nach Art. 232 SchKG.

3.12. Vernich­tung des Daten­ma­te­rials

Bei Been­di­gung dieses Vertrags oder Teilen davon ist der Lizenz­nehmer verpflichtet, das Original sowie alle Kopien und Teil­ko­pien der Kalku­la­ti­ons­daten zu vernichten bzw. zu löschen.

suis­setec behält sich jeder­zeit das Recht auf Kontrolle über die voll­stän­dige Löschung der Kalku­la­ti­ons­daten beim Lizenz­nehmer vor. suis­setec hat das Recht, die Vernich­tung bzw. Löschung der Kalku­la­ti­ons­daten selbst oder durch einen von ihr bestimmten Dritten vorzu­nehmen, wenn der Lizenz­nehmer den vertrag­li­chen Pflichten nicht nach­kommt. Die dadurch verur­sachten Kosten gehen zu Lasten des Lizenz­neh­mers.

3.13. Konven­tio­nal­strafe

Im Fall einer Vertrags­ver­let­zung ist eine Konven­tio­nal­strafe geschuldet. Diese beträgt 30 000 CHF pro Bran­chen­teil und Vertrags­ver­let­zungs­fall.

Lizenz­nehmer verpflichten sich in jedem Fall, den Vertrags­zu­stand wieder­her­zu­stellen und einen allfäl­ligen Schaden zu ersetzen.

4. Ergän­zende Vertrags- und Nutzungs­be­din­gungen für Web-App-Lizenzen

4.1. Vertrags­ge­gen­stand

Gegen­stand des Web-App-Nutzungs­ver­trags (Lizenz­ver­trags) bildet die Über­tra­gung von nicht ausschliess­li­chen Nutzungs­rechten an den suis­setec Web Apps.

Die Web Apps werden im Concur­rent-User-Modell erworben. Das Concur­rent-User-Lizenz­mo­dell beschreibt in der Infor­ma­ti­ons­tech­no­logie die Lizen­zie­rungs­form, bei der die maxi­male Anzahl der Benutzer fest­ge­legt wird, die gleich­zeitig auf eine Ressource zugreifen dürfen.

Bei sämt­li­chen Preisen handelt es sich nicht um Preis­emp­feh­lungen, sondern um Beispiele mit öffent­lich zugäng­li­chen Kosten­ele­menten (z. B. Kata­log­preise, Sozi­al­leis­tungen etc.).

4.2. Liefe­rung der Web Apps

Die Web Apps werden exklusiv über das suis­setec Gebäu­de­tech­nik­portal (Service Center) bedient.

4.3. Über­ar­bei­tung der Web Apps

Die Web Apps werden fort­lau­fend aktua­li­siert.

4.4. Gebühren

Dieser Vertrag unter­liegt keiner schrift­li­chen Unter­schrift­s­pflicht und tritt durch den Kauf im suis­setec Web Shop mit Akzep­tieren dieser AGB auf unbe­stimmte Zeit in Kraft. Lizenz­nehmer haben für das Recht auf Nutzung pro Web App eine jähr­liche Lizenz­ge­bühr zu entrichten. Die jähr­liche Lizenz­ge­bühr ist geschuldet, solange dieser Vertrag dauert, unab­hängig davon, ob die Web App während der Vertrags­dauer vom Lizenz­nehmer auch tatsäch­lich benutzt wird. Die Lizenz­ge­bühr ist immer für ein ganzes Jahr geschuldet, unab­hängig davon, ob die Daten genutzt werden oder nicht. suis­setec legt die Höhe der Lizenz­ge­bühr auf Basis einer Voll­kos­ten­rech­nung fest. Nicht­mit­glieder bezahlen den vollen Preis, Mitglieder profi­tieren von einer Ermäs­si­gung gegen­über dem Voll­kos­ten­preis, da sie über die Mitglied­schaft die erfor­der­li­chen Ressourcen mitfi­nan­zieren. Eine Ände­rung der Lizenz­ge­bühr mit Wirkung auf die nächste Verrech­nungs­pe­riode teilt suis­setec den Lizenz­neh­mern schrift­lich mit. Die Vertrags­partner sind jeder­zeit berech­tigt, den Lizenz­ver­trag durch schrift­liche Kündi­gung auf Ende der laufenden Verrech­nungs­pe­riode zu kündigen, wenn sie mit der Preis­an­pas­sung nicht einver­standen sind. Erfolgt inner­halb dieser Frist keine schrift­liche Kündi­gung durch den Lizenz­nehmer, so gilt die neue Lizenz­ge­bühr als akzep­tiert.

Mit dem Akzep­tieren dieser AGB ist der Lizenz­nehmer einver­standen, dass bei einem allfäl­ligen Erlö­schen der Mitglied­schaft ab der nächsten Verrech­nungs­pe­riode der Nicht­mit­glie­der­preis (Voll­kos­ten­preis) zur Anwen­dung kommt. Beide Preise sind im suis­setec Web Shop trans­pa­rent dekla­riert.

Die Lizenz­ge­bühr wird jähr­lich faktu­riert. Alle Rech­nungen sind netto innert 30 Tagen zu beglei­chen. Für das Mahn­wesen und den Verzug gelangen – vorbe­halt­lich frist­loser Kündi­gung des Vertrags durch suis­setec – die allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen von suis­setec gemäss Para­graf 1.3 zur Anwen­dung.

4.5. Gewähr­leis­tung

suis­setec haftet weder für die Rich­tig­keit noch für die Voll­stän­dig­keit oder für eine bestimmte Verwend­bar­keit der Web Apps. Insbe­son­dere haftet suis­setec weder für direkte noch für Folge­schäden aus der Nutzung der Web Apps oder Schäden infolge Verzugs bei Auslie­fe­rung der Daten, ausser diese seien auf Absicht oder grobe Fahr­läs­sig­keit zurück­zu­führen.

suis­setec haftet nicht für die korrekte Spei­che­rung der Daten auf der Platt­form, Lizenz­nehmer sind selbst verant­wort­lich für die Siche­rung ihrer Daten auf ihren eigenen lokalen Lauf­werken.

4.6. Haftung des Lizenz­neh­mers für seine Mitar­beiter

Lizenz­nehmer stellen sicher, dass alle Personen, die Zugang zu den Web Apps haben, die den Lizenz­neh­mern vertrag­lich aufer­legten Verpflich­tungen einhalten. Sie haften für ihre Mitar­beiter.

4.7. Vertragsdauer/Kündigung

Dieser Vertrag unter­liegt keiner schrift­li­chen Unter­schrift­s­pflicht und tritt durch den Kauf im suis­setec Web Shop mit Akzep­tieren dieser AGB auf unbe­stimmte Zeit in Kraft. Die Vertrags­partner sind jeder­zeit berech­tigt, den Lizenz­ver­trag durch schrift­liche Kündi­gung auf Ende der Verrech­nungs­pe­riode zu kündigen.

suis­setec ist zur frist­losen schrift­li­chen Kündi­gung des Vertrags mit allen Konse­quenzen der Vertrags­auf­lö­sung berech­tigt, wenn Lizenz­nehmer trotz schrift­li­cher Mahnung mit der Zahlung der Lizenz­ge­bühr um mehr als 30 Tage in Verzug sind. Lizenz­nehmer haben das Recht, diesen Vertrag innert 30 Tagen seit Empfang der Mittei­lung über die Ände­rung der Lizenz­ge­bühr schrift­lich zu kündigen, wenn sie mit der Ände­rung nicht einver­standen sind. Die Konkurs­er­öff­nung gegen­über Lizenz­neh­mern bewirkt die Aufhe­bung des Lizenz­ver­trags vorbe­halt­lich des Eintritts eines Rechts­nach­fol­gers mit Einver­ständnis von suis­setec. Die Web-App-Daten auf dem suis­setec Gebäu­de­tech­nik­portal werden gelöscht, sofern kein Geschäfts­nach­folger, der in die Stel­lung des Lizenz­neh­mers eintritt, vorhanden ist. Ist ein Geschäfts­nach­folger vorhanden, kann suis­setec die Über­tra­gung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf diesen bewil­ligen, sofern der neu eintre­tende Lizenz­nehmer die noch offenen Lizenz­ge­bühren voll­um­fäng­lich über­nimmt. suis­setec infor­miert das Konkursamt über die Über­nahme des Lizenz­ver­trags. Vorbe­halten bleibt die Geltend­ma­chung der Ansprüche von suis­setec nach Art. 232 SchKG.

4.8. Vernich­tung des Daten­ma­te­rials

Bei Been­di­gung dieses Vertrags oder Teilen davon löscht suis­setec die auf dem Gebäu­de­tech­nik­portal gespei­cherten Daten. Der Lizenz­nehmer ist selbst verant­wort­lich für die recht­zei­tige lokale Abspei­che­rung der Daten.

Die Demo-Version darf ausschliess­lich zu Test­zwe­cken genutzt werden. Die abge­spei­cherten Projekte sind öffent­lich zugäng­lich und werden jede Nacht auto­ma­tisch gelöscht.

4.9. Konven­tio­nal­strafe

Im Fall einer Vertrags­ver­let­zung ist eine Konven­tio­nal­strafe geschuldet. Diese beträgt 30 000 CHF pro Web App und Vertrags­ver­let­zungs­fall.

Lizenz­nehmer verpflichten sich in jedem Fall, den Vertrags­zu­stand wieder­her­zu­stellen und einen allfäl­ligen Schaden zu ersetzen.