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Mein Abschluss in der Gebäudetechnikbranche

Voraussetzung ist ein eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ.

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Mein Abschluss in der Gebäudetechnikbranche

Meine Ausgangslage

Zweitausbildung/Zusatzlehre

Nach einem erfolg­rei­chen Abschluss der ersten beruf­li­chen Grund­bil­dung kann eine Zweit­aus­bil­dung absol­viert werden. Die Lehr­dauer einer Zusatz­lehre hängt von verschie­denen Faktoren ab.

Grund­sätz­lich besteht kein Rechts­an­spruch auf eine Verkür­zung der beruf­li­chen Grund­bil­dung. Über den Umfang der Verkür­zung der Berufs­lehre entscheidet in jedem Fall der Kanton. Die Verant­wor­tung der Umset­zung obliegt dem Betrieb.. Die Kommis­sion für Berufs­ent­wick­lung und Qualität für die Gebäu­de­tech­nik­be­rufe hat eine Empfeh­lung ausge­ar­beitet. Dabei werden Lernende und Betriebe durch die suis­setec Sektionen und durch die OdA (Orga­ni­sa­tionen der Arbeits­welt, also zum Beispiel Berufs­ver­bände) unter­stützt. In den Bildungs­ver­ord­nungen (Art. 2 Abs. 2) ist fest­ge­halten, dass der Inhaber eines Berufs­at­tests EBA das erste Jahr der beruf­li­chen Grund­bil­dung EFZ ange­rechnet wird.